Benutzerordnung
(Gültig ab 2005) |
Nutzerkreis,
Begrenzung der Benutzung |
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Die EMZ stellt Kirchgemeinden, interessierten Veranstaltungs- und
Bildungsträgern und anderen Interessenten im Bereich der Ev. - Luth.
Landeskirche Sachsens (nachfolgend Nutzer) AV-Medien und Vorführtechnik
zur Verfügung. |
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Der Verleih von AV-Medien ist in der Regel kostenlos. |
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Für die Miete von Spielfilmen im VHS- und DVD-Format sowie von
Vorführtechnik wird ein Nutzungsentgelt nach Maßgabe der anliegenden
Entgeltordnung erhoben. |
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Die AV-Medien werden nur zu
nichtgewerblichen Aufführung ausgeliehen und dürfen
öffentlich aufgeführt werden. |
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Nicht erlaubt ist die Bewerbung der betreffenden Filmtitel außerhalb der vorführenden Institution, insbesondere in Tageszeitungen und Internet.
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Nicht erlaubt sind Open-Air-Veranstaltungen sowie Veranstaltungen die aufgrund ihrer Konzeption und Zuschauerzahl potenzielle Konkurrenzsituationen zu ortsansässigen gewerblichen Filmtheatern hervorrufen. |
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Die Ablösung evtl. anfallender Nutzungsgebühren zur Vorführung von in Filmen enthaltener Musik obliegt der vorführenden Institution und ist im Regelfall mit der GEMA zu vereinbaren. Diese Regelung entfällt bei Veranstaltungen innerhalb der Einrichtungen die den lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland (EKD) angehören, (Rahmenvertrag der EKD mit GEMA) sowie bei der Nutzung der Medien an Schulen.
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Alle Nutzer sind zur pfleglichen Behandlung und zum
sachgemäßen Umgang mit den entliehenen Medien verpflichtet. |
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Bestellungen können vorrangig online im Internet
aufgegeben werden, sonst auch per E-Mail, telefonisch, per Fax oder
während der Öffnungszeiten persönlich. Mit Auslösen der Bestellung kommt
ein Leih- bzw. Mietvertrag nach Maßgabe dieser Bestimmungen zustande.
Damit entsteht gleichfalls die Pflicht zu einer
Entgeltzahlung für die
Anmietung von entgeltpflichtigen Medien. |
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Die bei der Bestellung vereinbarte Nutzungszeit ist
verbindlich und beträgt in der Regel 14 Tage. Eine Verlängerung ist nur
nach vorheriger Rücksprache mit der EMZ möglich. Bei unerlaubter
Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins wird der
Entleiher/Mieter für alle hieraus entstandenen Schäden, auch für
Schadenersatzansprüche der Nachnutzer haftbar gemacht. |
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Der Entleiher/Mieter haftet der EMZ bei Verlust oder
Beschädigung der AV-Medien oder Vorführgeräte vom Zeitraum der Absendung
bzw. Abholung bis zum Wiedereintreffen in der EMZ. Der Schaden ist in
Geld zu ersetzen. |
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Der Versand von Medien außerhalb Dresdens erfolgt als
Paket oder Brief. Im Falle einer Annahmeverweigerung ist die EMZ
berechtigt, die ihr entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. |
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Die Sendung wird rechtzeitig aufgegeben, jedoch kann die
EMZ keine Haftung für deren rechtzeitiges Eintreffen beim Besteller
übernehmen. Bei nicht termingerechtem Eintreffen der Sendung bleibt der
Besteller verpflichtet, diese anzunehmen und auf eigene Kosten und ohne
Nachnahmebelastung zurückzusenden. |
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Die EMZ haftet nicht für Schäden, die dem
Entleiher/Mieter oder den Teilnehmern und Besuchern einer Veranstaltung
aus der Benutzung oder Beschaffenheit des gemieteten/entliehenen
Gegenstandes entstehen. Der Entleiher/Mieter hat die EMZ von derartig
geltend gemachten Schäden frei zu halten. |
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Der Entleiher/Mieter darf die entliehenen/gemieteten
Gegenstände nicht an Dritte weitergeben. |
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Der Entleiher/Mieter verpflichtet sich, die überlassenen
Medien in der Originalverpackung auf seine Kosten zum vereinbarten Tag
zurückzugeben bzw. zurückzusenden. |
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Alle Rechte an den gelieferten Arbeitsmitteln verbleiben
bei der EMZ. |
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Das Aufführungsrecht gilt nur für den jeweiligen
Entleiher/Mieter und darf an Dritte nicht ohne Genehmigung übertragen
werden. |
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Das Kopieren von allen
ausgeliehenen Medien ist untersagt! Beachten Sie bitte die zusätzlichen
Hinweise zum
Urheberrecht! |
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Die Vermietung von Vorführtechnik erfolgt vorrangig an
Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen (Mieter). |
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Mit Auslösen der Bestellung kommt ein Mietvertrag nach Maßgabe dieser
Bestimmungen zustande. Damit entsteht gleichfalls die Pflicht zur
Entgeltzahlung. Das Entgelt wird 14 Tage nach seiner Festsetzung fällig. |
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Die Grundmietzeit beträgt
maximal 4 Kalendertage. Für Folgetage wird ein entsprechender Aufpreis berechnet. |
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Die maximale Ausleihzeit
beträgt 8 Tage. |
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Die Vermietung an kommerzielle Kunden erfolgt nur auf
Anfrage und zu anderen Konditionen. |
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Die Ausgabe der Geräte erfolgt nur über Selbstabholung
und -rückgabe unter Vorlage eines gültigen Ausweises. |
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Der Mieter ist verpflichtet, die beigelegten
Bedienungshinweise zu beachten sowie sorgsam mit den angemieteten
Geräten, Leinwänden und Zubehör umzugehen. |
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Für geeignete Anschlussmöglichkeiten eigener Geräte in Verbindung mit
Ausleihgeräten der EMZ hat der Mieter selbst zu sorgen. Die Beratung
durch die EMZ kann gern in Anspruch genommen werden. Sie begründet
jedoch keinerlei Haftungsanspruch für Schäden, die aus einer
unsachgemäßen Benutzung oder dem Anschluss eigener Geräte des Mieters
resultieren. |
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Für alle während des Entleihvorgangs entstandene Schäden und Verlusten an Geräten, Leinwänden und Zubehör haftet der
Mieter. |
Ausschluss von
Entleihern/Mietern |
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Entleiher/Mieter, die den vorstehenden
Bestimmungen zuwider handeln, können vom Verleih/von der Miete zeitweise
oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei
wiederholter unpünktlicher Rückgabe, verspäteten Zahlungen sowie bei
unzulässigen Eintragungen in die Texthefte und dem Anfertigen von
Raubkopien. |
Erfüllungsort und
Gerichtsstand |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. |
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Die Benutzungsordnung und Entgeltbedingungen der Evangelischen Medienzentrale Sachsens treten mit
dem 1.01.2005 in Kraft. |
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Benutzer-, Entgeltordnung und Hinweise zum Urheberrecht
für Druck -
hier! |